Debrunner Koenig Gruppe
Persönliche Preise Verfügbarkeit & Lieferzeit

Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie Verkaufs- und Lieferbedinungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Debrunner Koenig Gruppe (DKG)
(gültig ab 01.01.2026)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Lieferungen und sonstige Leistungen mit einer Gesellschaft der Debrunner Koenig Gruppe (Debrunner Acifer AG, Debrunner Bewetec AG, Debrunner Bewehrungstechnik AG, Debrunner Metallservice AG, PC-Tech S.A., Müller Wüst AG und der Simfloc AG). Zusätzlich zu diesen AGB gelten die jeweils aktuellen (gültigen) Verkaufs- und Lieferbedingungen des jeweiligen Geschäftsbereiches der DKG. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen, einschliesslich abweichender AGB des Kunden, sind nur wirksam, wenn sie von der DKG ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.

2. Preise / Zuschläge

Die Preise verstehen sich ab unseren Lagern in Schweizer Franken exklusive Mehrwertsteuer, Verpackungs- und Transportkosten.

Es gelten insbesondere die folgenden Zuschläge:

  • Postporto und Bahnfracht werden gemäss den effektiven Kosten verrechnet.
  • Der Ablad mit dem LKW-Kran wird pro Kranzug separat verrechnet.
  • Wir verrechnen einen Transportkostenanteil gemäss den Ansätzen der jeweiligen Sortimente.
  • Für Abholer verrechnen wir einen Vorfrachtanteil.

Weitere Einzelheiten zu den geltenden Zuschlägen finden Sie in den Verkaufs- und Lieferbedingungen des jeweiligen Geschäftsbereiches der DKG.

Unsere Preise und Zuschläge sind grundsätzlich freibleibend. Wir behalten uns vor, diese ohne vorherige Anzeige zu ändern.

3. Zahlungsbedingungen

Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, sind Rechnungen von der DKG innert 30 Tagen ab Fakturadatum netto ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist die DKG berechtigt, Verzugszinsen, Mahngebühren sowie sämtliche Kosten des Inkassos in Rechnung zu stellen. Die Verrechnung mit Forderungen des Kunden gegenüber der DKG ist ausgeschlossen. Die DKG behält sich vor, im Vorfeld der Lieferung Bonitätsauskünfte einzuholen und Zahlungserfahrungen an den Schweizerischen Verband Creditreform weiterzugeben. Weiter behält sich die DKG vor, die Auslieferung von bereits bestätigten Bestellungen und die Annahme weiterer Bestellungen von der Zahlung fälliger Forderungen abhängig zu machen.

4. Offerten

Unsere Offerten und die darin genannten Preise sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung durch die DKG oder durch die Lieferung der Ware zustande.

5. Produkte / Masse / Qualität

Ohne spezielle Vereinbarung liefern wir die Produkte und das Material in handelsüblicher Qualität, wobei die Werkstoleranzen zur Anwendung kommen. Die DKG prüft die Eignung der von ihr vertriebenen Produkte und Materialien für den Verwendungszweck des Kunden nicht.

6. Produktinformationen

Alle Angaben in Katalogen, Preislisten und im E-Shop, einschliesslich Abbildungen, Massangaben, Normen, Gewichten sowie sonstigen technischen Daten, erfolgen unverbindlich und ohne Gewähr. Irrtümer, Druck- und Übertragungsfehler bleiben vorbehalten..

7. Lieferfristen

Von der DKG angegebene Lieferfristen sind unverbindliche Richtwerte. Die DKG ist jederzeit zur Teillieferung berechtigt. Bei Verhinderungen/Verzögerungen hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung.

8. Retouren

Retouren werden nur mit unserem Einverständnis akzeptiert und sofern die Ware in neuwertigem, unbearbeitetem Zustand ist. Von der Gutschrift für Retouren wird eine Umtriebsentschädigung abgezogen.

Schnittkosten sowie andere Zusatzkosten werden nicht zurückerstattet. Sonderanfertigungen und auf Kundenwunsch speziell beschaffte oder bearbeitete Waren sind von der Rückgabe ausgeschlossen.

9. Verpackung

Verpackungskosten werden zusätzlich verrechnet. Verpackungen (ausser Leihgebinde) werden nicht zurückgenommen. Ohne besondere Instruktion wählen wir die uns am geeignetsten erscheinende Verpackungsart.

10. Mängelrüge / Gewährleistung

Die Ware ist nach Empfang sofort zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 8 Tagen ab Empfang, schriftlich mitzuteilen. Versteckte Mängel sind unmittelbar nach deren Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Offensichtliche Mängel von Waren, die bestimmungsgemäss in ein unbewegliches Werk integriert wurden, sind innerhalb von 60 Tage ab Empfang schriftlich mitzuteilen. Versteckte Mängel sind innerhalb von 60 Tagen nach deren Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

Bei Mängeln der Ware ist die DKG wahlweise berechtigt den Mangel zu beheben, Ersatz zu liefern, eine Preisreduktion zu gewähren oder den Vertrag durch Herausgabe der von der DKG bereits empfangenen Leistung rückgängig zu machen. Weitergehende Gewährleistungsansprüche und insbesondere die Haftung für Schäden aufgrund des Mangels (namentlich Mangelfolgeschäden, entgangener Gewinn, Produktionsausfall, etc.) werden - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere auch Mängel, die infolge natürlicher Abnützung, unsachgemässer Verwendung, übermässiger Beanspruchung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Vorschriften sowie anderer nicht von der DKG zu vertretende Gründe entstanden sind.

Gewährleistungsansprüche verjähren mit Ablauf eines Jahres nach Ablieferung der Ware, selbst wenn der Käufer den Mangel erst später entdeckt. Dies gilt auch für Ware, welche bestimmungsgemäss in ein unbewegliches Werk integriert worden ist.

Die Gewährleistung für Ware, welche die DKG lediglich als Wiederverkäuferin vertreibt, richtet sich nach den jeweiligen Gewährleistungs- und Garantiebestimmungen des Herstellers. Die Gewährleistungspflicht der DKG ist für diese Ware ausgeschlossen.

11. Haftung

Die DKG haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall sowie für Ansprüche Dritter ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

12. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum der DKG. DKG ist ermächtigt, den Eigentumsvorbehalt am Sitz bzw. Wohnsitz des Kunden im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen. Der Kunde verpflichtet sich, alle hierfür erforderlichen Erklärungen zu unterzeichnen und Handlungen vorzunehmen.

13. Anwendbares Recht / Erfüllungsort / Gerichtsstand

Es ist materielles Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist St. Gallen. DKG behält sich jedoch vor, den Kunden an seinem Sitz bzw. Wohnsitz zu belangen.

14. Änderungen

Wir behalten uns vor, diese AGB sowie die Verkaufs- und Lieferbedingungen des jeweiligen Geschäftsbereichs der DKG jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern. Die jeweils aktuellen (gültigen) Versionen sind unter www.dkg.ch abrufbar.