Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Debrunner Acifer-Gesellschaften (gültig ab 01.10.2023)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Lieferungen und sonstige Leistungen mit der Debrunner Acifer AG und der Debrunner Acifer Bewehrungen AG (im Folgenden «DA»). Zusätzlich zu diesen AGB gelten die jeweils aktuellen (gültigen) Verkaufs- und Lieferbedingungen des jeweiligen Geschäftsbereiches der DA. Andere Abreden einschliesslich anderer allgemeiner Geschäftsbedingungen sind nur rechtswirksam, wenn sie von DA schriftlich als Vertragsbestandteil anerkannt werden.
2. Preise / Zuschläge
Die Preise verstehen sich ab unseren Lagern in Schweizer Franken exklusive Mehrwertsteuer, Verpackungs- und Transportkosten.
Es gelten insbesondere die folgenden Zuschläge:
- Postporto und Bahnfracht werden gemäss den effektiven Kosten verrechnet.
- Der Ablad mit dem LKW-Kran wird pro Kranzug separat verrechnet.
- Wir verrechnen einen Transportkostenanteil gemäss den Ansätzen der jeweiligen Sortimente.
- Für Abholer verrechnen wir einen Vorfrachtanteil.
Weitere Einzelheiten zu den geltenden Zuschlägen finden Sie in unseren sortimentsspezifischen Verkaufs- und Lieferbedingungen des jeweiligen Geschäftsbereiches der DA.
Unsere Preise und Zuschläge sind grundsätzlich freibleibend. Wir behalten uns vor, diese ohne vorherige Anzeige zu ändern.
3. Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, sind Rechnungen von DA innert 30 Tagen ab Fakturadatum netto ohne Abzug zahlbar. Verzugszinsen werden in Rechnung gestellt. Die Verrechnung mit Forderungen des Kunden gegenüber DA ist ausgeschlossen. DA behält sich vor, im Vorfeld der Lieferung Bonitätsauskünfte einzuholen und Zahlungserfahrungen an den Schweizerischen Verband Creditreform weiterzugeben. Weiter behält sich DA vor, die Auslieferung von bereits bestätigten Bestellungen und die Annahme weiterer Bestellungen von der Zahlung fälliger Forderungen abhängig zu machen.
4. Offerten
Unsere Offerten und die darin genannten Preise sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung durch DA oder durch die Lieferung der Ware zustande.
5. Produkte / Masse / Qualität
Ohne spezielle Vereinbarung liefern wir die Produkte und das Material in handelsüblicher Qualität, wobei die Werkstoleranzen zur Anwendung kommen. Die DA prüft die Eignung der von ihr vertriebenen Produkte und Materialien für den Verwendungszweck des Kunden nicht.
6. Katalogangaben
Alle Katalogangaben (Abbildungen, Massangaben, Normen, Gewichte sowie alle weiteren technischen Angaben) erfolgen ohne Gewähr. Änderungen bleiben jederzeit vorbehalten.
7. Lieferfristen
Von DA angegebene Lieferfristen sind unverbindliche Richtwerte. DA ist jederzeit zur Teillieferung berechtigt. Bei Verhinderungen/Verzögerungen hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung.
8. Retouren
Retouren werden nur mit unserem Einverständnis akzeptiert und sofern die Ware in neuwertigem, unbearbeiteten Zustand ist. Von der Gutschrift für Retouren wird eine Umtriebsentschädigung abgezogen.Schnittkosten sowie andere Zusatzkosten werden nicht zurückerstattet.
9. Verpackung
Verpackungskosten werden zusätzlich verrechnet. Verpackungen (ausser Leihgebinde) werden nicht zurückgenommen. Ohne besondere Instruktion wählen wir die uns am geeignetsten erscheinende Verpackungsart.
10. Mängelrüge / Gewährleistung
Die Ware ist nach Empfang sofort zu prüfen und erkennbare Mängel sind innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich mitzuteilen. Versteckte Mängel sind unmittelbar nach deren Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
Bei Mängeln der Ware ist DA wahlweise berechtigt den Mangel zu beheben, Ersatz zu liefern, eine Preisreduktion zu gewähren oder den Vertrag durch Herausgabe der von DA bereits empfangenen Leistung rückgängig zu machen. Weitergehende Gewährleistungsansprüche und insbesondere die Haftung für Schäden aufgrund des Mangels (namentlich Mangelfolgeschäden, entgangener Gewinn, Produktionsausfall, etc.) werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere auch Mängel, die infolge natürlicher Abnützung, unsachgemässer Verwendung, übermässiger Beanspruchung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Vorschriften sowie anderer nicht von DA zu vertretenden Gründe entstanden sind.
Gewährleistungsansprüche verjähren mit Ablauf eines Jahres nach Ablieferung der Ware, selbst wenn der Käufer den Mangel erst später entdeckt. Dies gilt auch für Ware, welche bestimmungsgemäss in ein unbewegliches Werk integriert worden ist.
Die Gewährleistung für Ware, welche DA lediglich als Wiederverkäuferin vertreibt, richtet sich nach den jeweiligen Gewährleistungs- und Garantiebestimmungen des Herstellers. Die Gewährleistungspflicht von DA ist für diese Ware ausgeschlossen.
11. Haftung
DA haftet nur bei Absicht oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt insbesondere für Schäden im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen oder der Verletzung von Nebenpflichten.
12. Anwendbares Recht / Erfüllungsort / Gerichtsstand
Es ist materielles Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist St. Gallen. DA behält sich jedoch vor, den Vertragspartner an seinem Sitz bzw. Wohnsitz zu belangen.
13. Änderungen
Wir behalten uns vor, diese AGB jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern. Die jeweils aktuellste (gültige) Version finden Sie unter www.d-a.ch , www.bewehrungen.ch oder unter www.bewehrungstechnik.ch